Wir nehmen Sicherheit ernst – sowohl online als auch offline. Wenn nötig, arbeiten wir eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, um bei Ermittlungen zu helfen, das Wohlergehen von Personen zu überprüfen und die Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten. Unser Ziel ist es, eine sichere digitale Umgebung für alle zu schaffen.
Wir arbeiten mit bestem Wissen und Gewissen mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um unsere Datenschutzrichtlinie einzuhalten und die Sicherheit unserer Community zu gewährleisten. Dabei halten wir uns an alle geltenden Datenschutzgesetze. Hinweis: Grundsätzlich informieren wir weder User noch die Öffentlichkeit über Anfragen von Strafverfolgungsbehörden.
Strafverfolgungsbehörden können über unser sicheres Portal für Strafverfolgungsbehörden Anfragen zu Daten oder zur Aufbewahrung einreichen. Um auf das Portal zugreifen zu können, muss man ein Konto erstellen und sich anmelden.
Wir akzeptieren keine Anfragen, die per Fax, Telefon, E-Mail oder von nicht autorisierten Personen eingereicht werden. Bei Einreichung per Post ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Postanschriften:
Damit eine Strafverfolgungsanfrage nach den richtigen Rechtsvorschriften bearbeitet wird, muss sie an eine der folgenden Stellen gerichtet werden:
- Vereinigte Staaten: Bumble Trading LLC 1105 West 41st Street Austin, Texas, 78756
- Vereinigtes Königreich und weltweit: Bumble Holding Limited 1 Blossom Yard, Fourth Floor London, United Kingdom, E1 6RS
Europäische Herausgabeanordnung (EPOC) & Sicherungsanordnung (EPOC-PR): Social Online Payments Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Dublin, Irland
Wenn eine Anfrage nicht klar an eine bestimmte Stelle gerichtet ist, können wir sie als an unsere britische Niederlassung gerichtet betrachten und nach den Gesetzen von England und Wales bearbeiten. Dies kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Wir leiten keine Anfragen zwischen den Büros weiter. Es liegt in der Verantwortung der anfragenden Behörde, die Anfrage an die richtige Adresse zu senden. Bitte beachte: EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Anträge über die vorgeschriebenen E-Evidence-Kanäle einzureichen – per Post eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
Was eine Anfrage enthalten sollte:
Damit wir eine Anfrage effizient prüfen und beantworten können, muss die Anfrage Folgendes enthalten:
- Ein offizielles, unterzeichnetes Dokument auf Papier mit Briefkopf
-
Der Name der betreffenden Person sowie eine oder mehrere der folgenden Angaben:
- Registrierte E-Mail-Adresse
- Registrierte oder verknüpfte Mobiltelefonnummer
- User-ID (falls bekannt)
- Der Grund für die Anfrage sowie die benötigten spezifischen Informationen
- Eine gültige E-Mail-Adresse von einer Domain einer Strafverfolgungsbehörde
-
Kontaktdaten einer Ansprechperson, darunter:
- Vollständiger Name
- Land
- Strafverfolgungsbehörde
- Abteilung und Dienstgrad/Position
- Telefonnummer der Ansprechperson
- Eine Kopie des entsprechenden rechtlichen Verfahrens (z. B. Durchsuchungsbefehl, Vorladung, Herausgabeanordnung, Rechtshilfeersuchen). Das rechtliche Verfahren muss sich auf die richtige Bumble-Niederlassung beziehen, da wir keine Dokumente bearbeiten können, die an die falsche Gerichtsbarkeit adressiert sind.
Ausführlichere Informationen befinden sich in unseren Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden.